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Bauformen von Gewindebohrern

Bauformen von Gewindebohrern

Geschätze Lesezeit: 8 Minuten

Nicht nur das Profil ist bei Gewindebohrern bis ins Detail vorgegeben, auch der Körper und insbesondere der Schaft unterliegen genauen Richtlinien. Man spricht in diesem Zusammenhang von den Bauformen, die wir Ihnen hier vorstellen möchten. Gemeinsame Grundlage für fast alle Normen, die wir uns in Folgenden ansehen, bilden die Norm DIN 10, in der die Toleranzen für Vierkante von Zylinderschäften für rotierende Werkzeuge festgelegt sind, sowie die Norm DIN 2197, die die technischen Lieferbedingungen für geschliffene Gewindebohrer aus Schnellarbeitsstahl enthält.

Generalplan der Maße für Gewindebohrer nach DIN 2184

In der Norm DIN 2184 werden die Hauptmaße für Gewindebohrer und Gewindefurcher festgelegt, mit denen sich Gewinde mit Nenndurchmessern zwischen 0,90 mm und 113 mm herstellen lassen. Die anderen Normen, auf die wir im Weiteren noch eingehen, beziehen sich auf diese Maße nach DIN 2184. Damit bildet diese Norm die Basis für die weiteren Bauformen für Gewindebohrer. Die Norm DIN 2184 ist in zwei Teile untergliedert, DIN 2184-1 und DIN 2184-2.

Schaftformen bei Gewindebohrern gemäß DIN 2184

Ein wichtiges Merkmal bei den Bauformen für Gewindebohrer ist die Schaftform. Auf sie wird auch in den weiteren Normen immer wieder Bezug genommen. Welche Ausführung für den Schaft verwendet wird, hängt vom Nenndurchmesser des Gewindebohrers ab. Festgelegt wird die Schaftform basierend auf der Steigung, der Anzahl der Gänge und der Gesamtlänge bzw. der maximalen Gewindelänge des Gewindebohrers.

Zwei Varianten lassen sich unterscheiden:

Verstärkter Schaft

Beim verstärkten Schaft ist der Schaftdurchmesser d2 größer als der Nenndurchmesser d1. Ein verstärkter Schaft wird bei kleinen Gewindegrößen verwendet. Da der Schaft größer ist als das eigentliche Gewinde, wird die erreichbare Gewindetiefe durch dieses Merkmal beschränkt.

Verstärkter Schaft

Abgesetzter Schaft

Beim abgesetzten Schaft ist der Schaftdurchmesser d2 kleiner als der Nenndurchmesser d1 bzw. genauso groß wie dieser. Gewindebohrer mit abgesetztem Schaft werden auch als Überlaufbohrer bezeichnet.

abgesetzter Schaft

Hauptmaße für Gewindebohrer nach DIN 2184-1

Teil 1 der Norm DIN 2184 befasst sich mit den Hauptmaßen für Gewindebohrer und Gewindefurcher in langer Ausführung. In dieser Norm werden jeder Steigung und jedem Nenndurchmesser und Schaftdurchmesser eine Gesamtlänge bzw. die maximale Gewindelänge zugeordnet. Für einen Nenndurchmesser zwischen 1,40 mm und 10,15 mm werden in der Norn 2184-1 Maße sowohl für einen verstärkten Schaft als auch für einen abgesetzten Schaft aufgeführt. Für darunterliegende Werte ist nur ein verstärkter Schaft vorgesehen, für Nenndurchmesser jenseits der 10,15 mm nur ein abgesetzter Schaft.

DIN 2184-1

Hauptmaße für Gewindebohrer nach DIN 2184-2

Teil 2 der Norm DIN 2184 umfasst die Hauptmaße für Gewindebohrer und Gewindefurcher in kurzer Ausführung. Auch sie enthält Angaben über die Zuordnung von Steigung, Nenndurchmesser, Schaftdurchmesser und Gesamtlänge bzw. maximale Gewindelänge. Im Unterschied zur Norm DIN 2184-1 ist hier jedem Nenndurchmesser nur eine Schaftausführung zugeordnet: ein verstärkter Schaft bis 10,15 mm Nenndurchmesser und für darüberliegende Werte ein abgesetzter Schaft.

DIN 2184-2

Bauformen für Gewindebohrer für das metrische ISO-Regel- und Feingewinde

Bauformen nach DIN 352

In der Norm DIN 352 werden die Maße festgelegt für dreiteilige Gewindebohrersätze mit je einem Vorschneider, Mittelschneider und Fertigschneider und für kurze Maschinengewindebohrer. Alle beschriebenen Gewindebohrer sind zur Anfertigung von einem Metrischen ISO-Regelgewinde nach DIN 13-1 in einem Nenndurchmesserbereich von M1 bis M68 vorgesehen. Die Schaftformen entsprechen den Maßen in DIN 2184-2.

DIN-352

Bauformen nach DIN 357

Die Norm DIN 357 enthält die Maße für Muttergewindebohrer, mit denen Muttern mit einem Metrischem ISO-Regelgewinde nach DIN 13-1 von M3 bis M68 hergestellt werden können. Die Werte für den Schaftdurchmesser entsprechen den Vorgaben in DIN 2184-1.

DIN-357

Bauformen nach DIN 371

Die Norm DIN 371 bezieht sich auf Maschinengewindebohrer zum Schneiden von Metrischem ISO-Regelgewinden nach DIN 13-1 von M1 bis M10 und Metrischem ISO-Feingewinden nach DIN 13-2 bis DIN 13-5 von M1 x 0,2 bis M10 x 1,25. Die Schaftformen folgen den Baumaßen in DIN 2184-1, wobei aber nur die Ausführung mit verstärktem Schaft berücksichtigt wird.

DIN-371

Bauformen nach DIN 374

Die Norm DIN 374 umfasst die Abmessungen für Maschinengewindebohrer, mit denen sich Metrische ISO-Feingewinde nach DIN 13-2 bis DIN 13-9 von M3 x 0,2 bis M52 x 4 herstellen lassen. Die Schaftformen folgen den Vorgaben in DIN 2184-1. Bei Gewindebohrern nach DIN 374 handelt es sich um Werkzeuge mit abgesetztem Schaft, sogenannte Überlaufbohrer. Entsprechend wird auch nur diese Schaftvariation aus DIN 2184-1 berücksichtigt.

DIN-374

Bauformen nach DIN 376

Die Norm DIN 376 enthält die Maße für Maschinengewindebohrer zur Herstellung von Metrischen ISO-Regelgewinden nach DIN 13-1 von M1,6 bis M68. Die Baumaße folgen den Angaben in DIN 2184-1, wobei als Schaftvariation nur der abgesetzte Schaft berücksichtig wird. Es handelt sich also wie in DIN 374 um Überlaufbohrer.

DIN-376

Bauformen nach DIN 2181

In der Norm 2182 finden sich die Abmessungen für zweiteilige Gewindebohrersätze, die aus einem Vorschneider und einem Fertigschneider bestehen und für die Herstellung von Metrischen ISO-Feingewinden nach DIN 13-2 bis DIN 13-9 von M1 x 0,2 bis M52 x 4 vorgesehen sind. Die Baumaße folgen DIN 2184-2.

 DIN-2182

Bauformen für Gewindebohrer für Rohrgewinde

Bauformen nach DIN 5156

In der Norm DIN 5156 sind die Maße für Maschinengewindebohrer festgelegt, mit denen sich Rohrgewinde G 1/16 bis G 2 (Innengewinde für nicht im Gewinde dichtende Verbindungen) und Rp 1/16 bis Rp 2 (Whitworth Rohrinnengewinde) herstellen lassen. Nicht geeignet sind die Angaben in dieser Norm für Maschinengewindebohrer für Whitworth Rohrgewinde nach DIN 3858 (Zylindrisches Innengewinde und kegeliges Außengewinde). Die Baumaße folgen DIN 2184-1, wobei nur die Schaftvariante für Überlaufbohrer berücksichtigt wird.

DIN-5156

Bauformen nach DIN 5157 

Die Norm DIN 5157 bezieht sich auf zweiteilige Gewindebohrersätze, die aus einem Vorschneider und einem Fertigschneider bestehen und vorgesehen sind zum Schneiden von Rohrgewinden G 1/16 bis G 4 sowie Rp 1/16 bis Rp 4. Nicht geeignet sind die Maße in dieser Norm für Gewindebohrer zur Herstellung von Whitworth Rohrgewinden nach DIN 3858 (Zylindrisches Innengewinde und kegeliges Außengewinde). Die Baumaße für die Schaftform sind aus DIN 2184-2 ersichtlich.

DIN-5157

Bauformen für Gewindebohrer für Stahlpanzerrohrgewinde

Bauformen nach DIN 40432

Die Norm 40432 legt die Maße für zweiteilige Gewindebohrersätze fest, die aus einem Vorschneider und einem Fertigschneider bestehen und mit denen sich Stahlpanzerrohrgewinde nach DIN 40430 im Bereich Pg 7 bis Pg 48 herstellen lassen. Die Schaftmaße richten sich nach den Angaben in DIN 2184-2.

DIN-40432

Bauformen nach DIN 40433

In der Norm 40433 sind die Maße für Maschinengewindebohrer festgelegt, die zu Herstellung von Stahlpanzerrohrgewinden nach DIN 40430 im Bereich Pg 7 bis Pg 48 verwendet werden. Die Baumaße sind nach DIN 2184-1 zu wählen, wobei auf die Variation mit abgesetztem Schaft zurückzugreifen ist. Es handelt sich also um Überlaufbohrer.

DIN-40433

Bauformen für Gewindebohrer für Aufnahmegewinde (DIN 40435)

In der Norm DIN 40435 finden sich die Abmessungen für Maschinengewindebohrer, mit denen sich Aufnahmegewinde EG für Drahtgewindeeinsätze nach DIN 8140 herstellen lassen. Abgedeckt werden die Bereiche EG M2 bis EG M52 für das Aufnahmeregelgewinde und EG M8 × 1 bis EG M48 × 3 für das Aufnahmefeingewinde. Die Baumaße entsprechen den Vorgaben der DIN 2184-1. Zu beachten ist, dass für das Aufnahmeregelgewinde bis einschließlich EG M8 die verstärkte Schaftvariation zu wählen ist, für alle anderen Größen der Überlaufschaft.

DIN-40435

Bauformen für kurze Maschinen- und Handgewindebohrer nach ISO 529

Neben den DIN-Normen ist zudem die Norm ISO 529 von Bedeutung, die Abmessungen für kurze Maschinen- und Handgewindebohrer enthält. Die Angaben gelten für Gewindebohrer, mit denen sich das metrische ISO-Regel- oder Feingewinde, die ISO-Zollgewinde der amerikanischen UNC und UNF-Serie sowie die britischen Zollgewinde BSWBSF und BA herstellen lassen.

Tabelle

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